Im Allgemeinen muss ein Bürger eines fremden Landes, der in die Vereinigten Staaten einreisen möchte, zuerst ein Visum beantragen. Entweder ein Nichteinwanderungsvisum für den vorübergehenden Aufenthalt oder ein Einwanderungsvisum für den ständigen Aufenthalt. Medienvisa (I) richten sich an Vertreter ausländischer Medien, einschließlich Mitglieder der Presse-, Radio-, Film- und Druckindustrie, die vorübergehend in die Vereinigten Staaten reisen, um in ihrem Beruf zu arbeiten, der sich mit Informations- oder Bildungsmedienaktivitäten beschäftigt, die für die ausländische Medienfunktion unerlässlich sind.

Aktivitäten in den Vereinigten Staaten während des Aufenthalts mit einem Medienvisums (I) müssen für eine Medienorganisation sein, die ihr Heimatbüro in einem fremden Land hat. Aktivitäten in den Vereinigten Staaten müssen informativer Natur sein und im Allgemeinen mit dem Nachrichtenbeschaffungsprozess und der Berichterstattung über aktuelle Ereignisse verbunden sein.

Beispiele von Reisezwecken, die ein I-Visum für Vertreter ausländischer Presse, Radio, Film oder anderer Informationsmedien erfordern:

  • Ein Mitarbeiter ausländischer Informationsmedien oder ein Mitarbeiter einer unabhängigen Produktionsfirma, der über einen von einem professionellen Journalistenverband eines anderen Landes ausgestellten Ausweis verfügt, der an der Drehung eines Nachrichtenereignisses oder Dokumentarfilms beteiligt ist.
  • Ein Mitglied der ausländischen Medien, das an der Produktion oder dem Vertrieb von Filmen beteiligt ist, wenn das gefilmte Material zur Verbreitung von Informationen, Nachrichten verwendet wird oder pädagogischer Natur ist.  Die Hauptquelle und Verteilung der Finanzierung muss außerhalb der Vereinigten Staaten liegen.
  • Ein Journalist, der unter Vertrag mit einem vom Journalistenverband eines anderen Landes ausgestellten Ausweis arbeitet, wenn er an einem Produkt zur Verbreitung von Informationen oder Nachrichten arbeitet, das nicht in erster Linie für kommerzielle Unterhaltung oder Werbung bestimmt ist.
  • Ein ausländischer Journalist, der in die Vereinigten Staaten reist, um ausschließlich für ein ausländisches Publikum über US-Ereignisse zu berichten, wenn der Journalist für ein ausländisches Medienunternehmen arbeitet, das sein Heimatbüro in einem fremden Land hat.
  • Ein akkreditierter Vertreter eines Fremdenverkehrsbüros, das ganz oder teilweise von einer ausländischen Regierung kontrolliert, betrieben oder subventioniert wird, der sich in erster Linie mit der Verbreitung von sachlichen touristischen Informationen über dieses Land befasst und der als ausländischer Regierungsbeamter oder -angestellter nicht berechtigt ist, ein A-2-Visum zu erhalten.
  • Ein Mitarbeiter einer Organisation, die technische Industrieinformationen verteilt und im US-Büro dieser Organisation arbeiten wird.
 

Vertreter ausländischer Medien, die in ihrem Beruf als Journalisten arbeiten wollen, während sie sich in den Vereinigten Staaten aufhalten, können nicht mit dem Visa Waiver Program oder mit Besuchervisa (B) reisen.

Beispiele für Reisezwecke, für die anstelle eines Medienvisums ein Besuchervisum verwendet werden kann

  • Teilnahme an einer Konferenz, einem Seminar oder einem Meeting, solange Sie nicht über die Konferenz oder das Meeting in den USA oder bei der Rückkehr in Ihr Heimatland berichten.
  • Gastredner, Vorträge oder Teilnahme an einer akademischen Aktivität, für die Sie ein Honorar von einer Hochschule, einer verwandten oder verbundenen gemeinnützigen Organisation, einer gemeinnützigen Forschungsorganisation oder einer staatlichen Forschungsorganisation erhalten. Die Vortragstätigkeit darf bei einer einzigen Institution nicht länger als neun Tage dauern, und Sie dürfen in den letzten sechs Monaten keine Zahlung von mehr als fünf Institutionen oder Organisationen für solche Aktivitäten erhalten haben.
  • Urlaub, solange Sie während Ihrer Reise nicht arbeiten oder berichten.
  • Bürger der teilnehmenden Länder des Visa Waiver Program können möglicherweise im Rahmen des Visa Waiver Program anstelle eines Besuchervisums (B)reisen, um an einer Konferenz teilzunehmen, einen Vortrag zu halten oder Urlaub zu nehmen.
  • Unabhängige Recherchen.
  • Machen Sie Fotos, vorausgesetzt, Sie erhalten kein Einkommen aus einer US-Quelle.

Einige Reisezwecke erfordern ein befristetes Arbeitsvisum, kein Medienvisum (I)

Während bestimmte Aktivitäten im Zusammenhang mit Informationen und Nachrichtenbeschaffung eindeutig für das Medienvisum in Frage kommen, erfordern andere ein auf einer Petition basierendes Visum für befristete Arbeitnehmer, wie das H-, O- oder P-Visum.

Ausführliche Informationen finden Sie bei Travel.State.Gov

Quelle: Offizielle Websiten United States Government

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